China Exportbestimmungen
Seit 1. Oktober 2002 gelten neue Einfuhrvorschriften für
Verpackungsholz, das für den Export nach China
bestimmt ist.
Gemäß dieser Vorschrift ist es erforderlich, sämtliches
Verpackungsholz, das nach China exportiert werden
soll, einer Wärmebehandlung oder Begasung zu unter-
ziehen. Hierfür sind vorhandene Holztrockner zu zertif-
izieren. Damit den TÜV-Statuten entsprochen wird, ist
eine exakte Messung der Holz-Kerntemperatur /Kern-
temperatur von 56°C für 30 Minuten) und die Proto-
kollierung des Behandlungsprozesses notwendig.
Frei von Schädlingen
Grundsätzlich sollte Verpackungsholz, vor allem beim
Versand in außereuropäische Länder, frei von Schad-
organismen sein.
Dies gilt sowohl für holzzerstörende Insekten und Pilz-
krankheiten als auch für Schädlinge, die versehentlich
mit der Verpackung verschleppt werden können,
wie z. B. Kartoffelkäfer, Japankäfer, Eigelege des
Schwammspinners etc.
Gewährleistung
Dies ist am ehesten gewährleistet, wenn neues, befalls-
freies Holz ohne Bohrlöcher, das möglichst ofengetrocknet
bzw. wärmebehandelt wurde, zur Verwendung kommt.
Das Holz muss ferner vollständig entrindet und frei von
anhaftender Erde, Pflanzenresten oder tierischen Produkten
sein. Um eine passive Verschleppung von Schadorganismen
zu vermeiden, sollte das Holz ferner nicht im Freien gelagert
worden sein, insbesondere nicht auf Lagerplätzen in der
Nähe von Lichtquellen, da diese nachts Insekten anziehen.
Zeugnis
Mit einem Pflanzengesundheitszeugnis muss die Freiheit von
Schadorganismen, insbesondere vom Kartoffelkäfer, durch
das zuständige Amt für Landwirtschaft bestätigt werden.

Üblich ist eine visuelle Kontrolle der Verpackung und die
Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses ohne
Zusatzerklärung.